Braucht es ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz?

Muss mal wieder ein neues Gesetz her, um die Gier nach Daten zu stillen? Oder sollte man nicht besser zunächst den Oberdatenerschnüffler, der die moralische Grenze für das Schnüffeln quasi abschaffen will, als deutschen Innenminister entsorgen, um zu zeigen, dass solche Wege unmoralisch sind? Man weiß es nicht so genau – aber, wer braucht schon Schäuble?

Angesichts der massenhaften Überprüfung von Mitarbeiterdaten bei der Bahn und der Telekom wird der Ruf nach schärferen Regelungen lauter. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzt sich für ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz ein. Die Daten von Mitarbeitern dürften nur zu arbeitsrechtlichen Zwecken wie Lohnbuchhaltung verwendet werden, forderte Schaar in der «Berliner Zeitung». Die Bahn hat eingeräumt, im Jahr 2005 die Daten aller damals knapp 220 000 Mitarbeiter abgeglichen zu haben.

Quelle: dpa

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Braucht es ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz?

  1. Avatar von Unbekannt Rockafella sagt:

    Ist das BDSG nicht ausreichend? Das bedarf wohl einer Begründung.

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