Makaberes Ablenkungsmanöver

Wenn bei diesem Todesfahrer später bei der Strafzumessung sein Nachtatverhalten einen tragende Rolle spielen sollte, dann Gnade ihm wer auch immer.

Schlimmer Unfall am frühen Montagmorgen: Auf der A 44 bei Aachen verlor ein 35-Jähriger die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern.

Der 35-Jährige prallte auf das Heck eines Lasters. An den Folgen der Kollision starb sein Beifahrer, der Fahrer blieb unverletzt.

Um seine Schuld an dem schweren Crash zu vertuschen, legte der 35-Jährige den sterbenden Beifahrer so auf die Straße, dass der Anschein erweckt werden sollte, dieser habe hinter dem Steuer gesessen.

Doch die Polizei wurde stutzig: Denn die Beifahrerseite, auf der der Fahrer angeblich gesessen hatte, war schwer beschädigt.

Auch der Lastwagenfahrer sagte der Polizei, der 35-Jährige habe hinter dem Steuer gesessen.

Die Polizei maß bei dem Unfallverursacher einen Wert von 1,8 Promille.

Quelle: express

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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3 Antworten zu Makaberes Ablenkungsmanöver

  1. Avatar von Unbekannt Pascal sagt:

    Welche Promillemessung ist das denn jetzt? Ist das die „lieber wenig wegen der Strafbarkeit“ oder die „lieber viel wegen der Schuldunfähigkeit“-Messung?

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Alkoholisierung + Schock über Unfall + Schock über toten Beifahrer = wird wohl eher nicht belastend angerechnet werden, weil Paniksituation…

  3. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Alkoholisierung + Schock über Unfall + Schock über toten Beifahrer = wird wohl eher nicht belastend angerechnet werden, weil Paniksituation…

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