Verfassungsschutz bekommt auf die Mütze

Wer weiß, wen die sonst noch so beobachten, dei dem Fraktionsvorsitzenden der Partei „Die Linke“ im Bundestag ist das nun wohl endgültig unterbunden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow nicht mehr beobachten. Das entschied der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW in Münster in einem Urteil vom Freitag.

Den Angaben zufolge hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seit über zehn Jahren Informationen über Ramelow, der derzeit Fraktionsvize der Partei Die Linke im Bundestag ist, aus allgemein zugänglichen Quellen wie Zeitungen, Zeitschriften, Veröffentlichungen im Internet sowie Presseerklärungen und anderen Verlautbarungen erhoben. Das Bundesamt verdächtigt die Partei verfassungsfeindlicher Bestrebungen und hält es deshalb für gerechtfertigt, auch Ramelow als langjährigen führenden Funktionär zu beobachten.

Quelle: ddp

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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