Dein Freund und Nichthelfer

Aus einem Polizeibericht, in dem Polizisten beschreiben, was sie beobachtet haben:

Mittig auf der Straße lag der uns dienstlich bekannte X. Er lag anfangs regungslos da. … Neben ihm fiel uns eine größere Blutlache auf. Herr X. blieb zunächst auf der Straße liegen (nach Absicherung durch uns), da er vor Schmerzen stöhnte. Frau X. holte aus der Wohnung eine Decke, die sie uns übegab. Herr X.wurde von PK Y. zunächst zugedeckt. Er robbte sich kurze Zeit später unter erheblichen Schmerzen an den Fahrbahnrand. Vor unserem Eintreffen hätte er auf der Straße liegend von Fahrzeugen überfahren werden können, da er wegen der nassen Witterung schlecht sichtbar mittig auf der Fahrbahn(Einbahnstraße) lag.

Bloß nicht anfassen, man könnte sich ja schmutzig machen!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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