Eva Herman verliert gegen NDR in zweiter Instanz

Eva Herman, Erfinderin des etwas zweifelhaften Eva-Prinzips, hat die nächste juristische Niederlage gegen den NDR eingesteckt.

Eva Herman hat den Rechtsstreit gegen den NDR verloren. Die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin hatte gegen ihren ehemaligen Auftraggeber geklagt, weil sie seit zwei Jahren nicht mehr als Sprecherin eingesetzt wird. Bereits in der ersten Instanz hatte das Gericht ihre Klage abgewiesen. Das Hamburger Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung heute. Unter anderem hatte es Streit um die Frage gegeben, ob Herman freie Mitarbeiterin gewesen sei, oder ob es sich tatsächlich um ein Anstellungsverhältnis gehandelt hatte.

Quelle: dts

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Eva Herman verliert gegen NDR in zweiter Instanz

  1. Avatar von Unbekannt verteidiger sagt:

    Eva Herman – eine Scheinselbständige? 😉

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