Eva Herman, Erfinderin des etwas zweifelhaften Eva-Prinzips, hat die nächste juristische Niederlage gegen den NDR eingesteckt.
Eva Herman hat den Rechtsstreit gegen den NDR verloren. Die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin hatte gegen ihren ehemaligen Auftraggeber geklagt, weil sie seit zwei Jahren nicht mehr als Sprecherin eingesetzt wird. Bereits in der ersten Instanz hatte das Gericht ihre Klage abgewiesen. Das Hamburger Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung heute. Unter anderem hatte es Streit um die Frage gegeben, ob Herman freie Mitarbeiterin gewesen sei, oder ob es sich tatsächlich um ein Anstellungsverhältnis gehandelt hatte.
Quelle: dts
RSS – Beiträge
Eva Herman – eine Scheinselbständige? 😉