Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, damit kein Ermittlungsbeamter sich herausreden kann, dass er davon nicht gewusst hat:
Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung!
Die Tendenz vieler Oberlandesgerichte ist eindeutig: Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz zieht ein Beweisverwertungsverbot nach sich!
Neuestes Beispiel, erstritten durch den Kollegen Estel aus Chemnitz , das OLG Dresden .
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Über rawsiebers
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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Hallo Herr Siebers, ein sehr interessanter Beitrag.MfG der tägliche Leser (Nichtjurist)