Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, damit kein Ermittlungsbeamter sich herausreden kann, dass er davon nicht gewusst hat:

Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung!

Die Tendenz vieler Oberlandesgerichte ist eindeutig: Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz zieht ein Beweisverwertungsverbot nach sich!

Neuestes Beispiel, erstritten durch den Kollegen Estel aus Chemnitz, das OLG Dresden.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Hallo Herr Siebers, ein sehr interessanter Beitrag.MfG der tägliche Leser (Nichtjurist)

Kommentare sind geschlossen.