Laptop in Untersuchungshaft

Das Landgericht Stendal hat uns in einem Umfangsverfahren gestattet, dem Mandanten die eingescannte Ermittlungsakte einschließlich aufgenommener Überwachungsvideos auf einem Laptop zur Verfügung zu stellen, das er dann zur Akteneinsicht bei sich behalten darf.

Das Laptop muss nur entsprechend vorbereitet sein, also ohne WLan, ohne Disketten- oder CD-Laufwerk und mit ggf. versiegelten USB-Schnittstellen.

Aber immerhin, sogar in Stendal gibt es Kammern, bei denen man mit sinnvollen Ansinnen durchaus erwähnenswerte Entscheidungen erreichen kann.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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5 Antworten zu Laptop in Untersuchungshaft

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Da staunt der WESTEN! Ha!

  2. Avatar von Unbekannt lawnick sagt:

    Mal off topic: Sind Sie nicht mehr bei jurablogs? Irgendwie vermisse ich Sie dort!

  3. Ja, bin ich nicht mehr – aus persönlichen Gründen.

  4. Avatar von Unbekannt lawnick sagt:

    schade eigentlich – werde ich wohl hin und wieder direkt hier vorbeischauenGrüße nach Braunschweig

  5. Danke für die Grüße und Freude über das Vorbeischauen.

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