Auf Anweisung von „oben“ will ein Amtsgericht einen vom Mandanten bezahlten Vorschuss nur auf das Vorverfahren anrechnen, was zu einem Abzug bei den Pflichtverteidigergebühren führen würde, obwohl der Vorschuss nicht für einen bestimmten Verfahrensabschnitt sondern auf das gesamte Verfahren gezahlt wurde.
Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2025: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Twitter Updates
Tweets von VerteidigungArchiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
RSS – Beiträge