Heute werden wir uns in einem Landgericht die Videoaufzeichnung einer Beschuldigtenvernehmung durch einen Haft- und Ermittlungsrichter anschauen. Ich kenne die Aufzeichnung schon und bin gespannt, ob die Kammer die Meinung des Angeklagten – der ich nicht entgegentreten würde – über den vernehmenden Richter und die Vernehmung teilt: arrogant, suggestiv, falsch, unprofessionell und unerträglich.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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