Wie blöd muss man sein, …

… um als Klägerverttreter zu rügen, der Beklagte habe die behaupteten Mängel an dem verkauften Fahrzeug „nicht ausreichend substantiiert“ gerügt, wenn der Beklagte vorträgt, gar nicht Verkäufer zu sein und mit dem Verkauf und dem Fahrzeug gar nichts zu tun zu haben.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Wie blöd muss man sein, …

  1. Avatar von Unbekannt VRiLG sagt:

    Vielleicht glaubt der Klägervertreter, das Zivilgericht könne angestiftet werden, die tatsächlichen Vorfragen ohne Beweisaufnahme offen zu lassen und den Mängeleinwand mit einem juristischen Argument zurückzuweisen. Es gibt Leute, die behaupten, so was sei schon vorgekommen …

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Anwalt muss nicht blöd sein, Mandant muss nur rechtschutzversichert sein .)

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