Scheißen in Gemeinschaft stört das OLG Düsseldorf nicht

Den OLG-Richter möchte ich sehen, der zukünftig sein Dienstzimmer mit zwei Kollegen teilen muss und dabei auch noch zusehen darf, wenn einer der Kollegen hin und wieder in dem Zimmer seine Notdurft verrichtet.

Zumindest Richtern am OLG Düsseldorf sollte man das für einige Zeit zumuten, denn die meinen, dass es sich bei solch einer Konstellation jedenfalls nicht um eine besondere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts handelt.

Ich wünsche einen richtig gute Diarrhoe mit gehaltvollen Flatulenzen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Scheißen in Gemeinschaft stört das OLG Düsseldorf nicht

  1. Avatar von Unbekannt Kand.in.Sky sagt:

    Es heisst deutlich "die Würde des Menschen…", nicht die Würde des Strafgefangenen… tstststs… #k.

  2. Avatar von Unbekannt JensMueller sagt:

    Sieht nach einem Kandidaten für eine VB aus …

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