Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Viele Behörden schicken, wie im Beispiel unten, völlig belanglose Informationen per Post, obwohl die Versendung per Fax oder eMail deutlich günstiger wäre.
Motto: Steuergeldverschwendung³
Jeder Behördenleiter, der solchen Unfug nicht unterbindet und zulässt, sollte für jede überflüssige Portoausgabe persönlich in Haftung genommen werden.
Der Inhalt ist ja schon tatsächlich an der Grenze des Überflüssigen, aber wenn schon so etwas mitteilen, dann doch bitte dahin, wo es geht, auf billigem Weg und nicht für 0,55 €! Mail oder Fax an einen Anwalt kosten einen Bruchteil und erfordern deutlich weniger Aufwand!
Liiieeber Herr Kollege, Sie kennen doch die drei Grundregeln den Verwaltung: 1. Das haben wir schon imme rso gemacht – hier konkret: Brief2. Das haben wir noch nie so gemacht – hier konkret Fax, mail u.ä. 3. Da könnte ja jeder kommen – Siehste!
Ich befürchte in vielen Behörden wird auf solche Schreiben sogar noch gesteigerten Wert gelegt, weil das so sehr "bürgerfreundlich" sei…
Der Inhalt ist ja schon tatsächlich an der Grenze des Überflüssigen, aber wenn schon so etwas mitteilen, dann doch bitte dahin, wo es geht, auf billigem Weg und nicht für 0,55 €! Mail oder Fax an einen Anwalt kosten einen Bruchteil und erfordern deutlich weniger Aufwand!
Liiieeber Herr Kollege, Sie kennen doch die drei Grundregeln den Verwaltung: 1. Das haben wir schon imme rso gemacht – hier konkret: Brief2. Das haben wir noch nie so gemacht – hier konkret Fax, mail u.ä. 3. Da könnte ja jeder kommen – Siehste!