Super Ausrede

Ein Stromanbieter hat einen niedlichen Text erfunden, um die Frage nach dem Nachweis des Vertragsschlusses mit meinem Mandanten negativ zu beantworten:

Wechselformalitäten werden auf elektronischem Wege, gemäß UTILMD Handbuch 4.0a, durchgeführt. Dieses Datenformat wurde vom Gesetzgeber als Standardformat festgelegt. Beantragungen auf anderen Vertriebswegen sind nicht zulässig. Die entsprechenden Dateien beinhalten Angaben von anderen Kunden und sind ohne entsprechenden Editor nicht lesbar. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, können wir Ihnen die Dateien nicht zur Verfügung stellen.

Interpunktionspeinlichkeiten stammen aus dem Originaltext.

Der Satz: „Wir können den Vertragsabschluß nicht nachweisen.“ hätte mir natürlich auch gereicht.

Manche Fußball-AltHerren sollten darüber nachdenken, für wen sie Reklame laufen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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