Lange hat es gedauert, bis ich den etwas zwielichtigen Wortlaut der Überschrift des § 148 StPO begriffen habe, musste dann aber doch schmunzeln, als ich die fragenden Blicke der Mutter einer inhaftierten Mandantin gesehen habe, als ich ihr die Norm vorlesen wollte und mit der Überschrift begonnen habe:
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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