Vögel gibt es!

Manche Oberstaatsanwälte, die sich selbst offenbar für höchst locker halten, können manchmal nicht an sich halten und wenn ihnen dann der Kragen platzt, schreiben sie dem Gericht schon mal so, wie ihr juristisches Fachwissen es zulässt.

So ein vogelartiges Wesen meinte, nachdem ich die Beiziehung einiger Akten bezüglich eines 31er-Denunzianten beantragt habe, um dessen erfundenen Belastungen (Einfuhr von 4 bis 5 Kilo Kokain pro Monat über einen längeren Zeitraum) nachweisen zu können, ich wolle oder könne offenbar nicht verstehen, dass er diesen Teil der Anklage lediglich „colorandi causa“ erhoben habe.

Ich hoffe, das Gericht wird verstehen können, wenn ich meine, dass eine Anklageerhebung „colorandi causa“ zwar etwas über die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft aussagen mag, mit der StPO aber eher weniger vereinbar ist, weil offenbar gar nicht richtig ernst gemeint.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Vögel gibt es!

  1. Avatar von Unbekannt JensMueller sagt:

    Anklageerhebung "colorandi causa"? Hört sich nach Verfolgung Unschuldiger an …

Kommentare sind geschlossen.