Laienspiel

Die Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer fragt die Zeugin: „Können Sie mir als buchalterischen Laien mal erklären, was diese Zahlen zu bedeuten haben?“

Ich weiß bisher leider noch nicht, ob sie die Frage nur gestellt hat, um die Zeugin ein wenig zu locken, oder ob das mit dem buchhalterischen Laien stimmt.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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3 Antworten zu Laienspiel

  1. Avatar von Unbekannt JensMueller sagt:

    Ja nu. BWL wird er kaum studiert haben, und seine Profession ist Jura.Also wird das wohl stimmen.

  2. Avatar von Unbekannt RA Anders sagt:

    Gelobt sei der Geschäftsverteilungsplan, wenn die Vorsitzende der Witschaftsstrafkammer nicht weiß, was Buchhaltung ist.

  3. @ JansMueller Als Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer auch ohne BWL-Studium nicht absolut fit in Buchhaltungsfragen zu sein, bedeutet: Fehlbesetzung!

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