Twittern kann den Arbeitsplatz kosten

Zugegeben, in Deutschland ist mir ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, aber auch hier würden ähnliche Aktivitäten sicher nicht ganz unproblematisch sein. „Frust-Twittern“ als Kündigungsgrund:

  

Ein Kellner hat seinen Arbeitsplatz verloren, weil er Nachrichten über die Kundschaft seines Arbeitgebers bei dem Mikroblogging-Dienst Twitter absetzte – darunter diverse zumindest in den USA bekannte Serienschauspieler. Dies berichtet der Blog Brand X der Los Angeles Times. 

 Quelle: zdnet

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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