Führerscheinentzug für Schläger

Führerscheinentzug für Schläger

So titelt die Süddeutsche Zeitung, es wird berichtet über ein „Modell“ zweier Städte, die etwas tun, was möglicherweise sinnvoll sein könnte, das kann und will ich nicht beurteilen.
Das, was mir aber fehlt, ist die Rechtsgrundlage. Wenn jemand, ob Jugendlicher oder Erwachsener, außerhalb jeden Zusammenhanges mit dem Straßenverkehr ein Körperverletzungsdelikt begeht, habe ich mit den mir bekannten Normen Probleme, mir vorzustellen, dass das für eine Farherlaubnisentziehung reichen könnte.
Aber vielleicht macht man mich ja schlau (mir ist bekannt, dass einige meinen, dass das nicht mehr möglich ist).
DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Führerscheinentzug für Schläger

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Mahlzeit!Ich glaube, es wird abgestellt auf §§ 46, 11 FeV.Und spannend wird es dann vor diesem Hintergrund: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/MPU46.phpOb man damit bundesweit Glück hätte als Behörde, glaube ich (noch) nicht, aber denkbar erscheint es.Grüße aus dem PottDer Hans

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Ich hab auch schon mal gehört, dass Leute zur MPU bestellt wurden, weil sie zuhause betrunken angetroffen wurden.

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