Schwachsinn, den man nicht hätte schlechter machen können

Ein höchst angenehmes Aufeinandertreffen mit einer Oberamtsanwältin und einem Jugendrichter. Kein langes Herumgequatsche darüber, dass die völlig verrutschte Anklage vielleicht doch Sinn machen könnte; vielmehr die Sitzungsvertreterin mit der ausgesprochenen Erkenntnis, dass man das nicht hätte schlechter machen können und der Richter, der auspricht, sich selbst darüber zu ärgern, solchen „Schwachsinn“ zugelassen zu haben.
Und beide: Das können Sie gern in Ihrem Blog veröffentlichen!
Und weil das Verhalten des Angeklagten sicher nicht ganz in Ordnung war, zwar kein Freispruch aber eine Einstellung mit Kostentragungspflicht der Staatskasse.
Es gibt sie noch, die Vernünftigen!
DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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