Versuchte Anstiftung zur Rechtsbeugung?

Der Angeklagte ist Jugendlicher, verhandelt wird vor dem Jugendschöffengericht, die Staatsanwältin beantragt eine Jugendstrafe von einem Jahr zur Bewährung.
Ein glasklarer Fall der notwendigen Verteidigung; Problem: Der Angeklagte hat keinen Verteidiger. Der Verteidiger eines anderen Angeklagten weist noch auf diesen Punkt hin.
Wie sich das Gericht entscheidet, wird sich zeigen, dort kann man den Versuch der Anstiftung noch abweheren, indem man einen Pflichtverteidiger beiordnet oder deutlich unter dem beantragten Strafmaß bleibt.

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Versuchte Anstiftung zur Rechtsbeugung?

  1. Avatar von Unbekannt ben sagt:

    Och, das ist beileibe kein Einzelfall.An meinem Amtsgericht hat der Jugendrichter nach entsprechendem StA-Antrag eine nicht vorbestrafte junge Mutter zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt und dann noch zu einem sofortigen Rechtsmittelverzicht überredet, weil sie ja so gut weggekommen sei.

Kommentare sind geschlossen.