Das geht Sie gar nichts an!

Ok, vielleicht wollte sie (schon wieder eine Richterin!) mich nur mal sprachlos sehen. Unmittelbar nach dem Ende des Hauptverhandlungstages hörte ich mit halbem Ohr, dass die Vorsitzende mit dem Nebenklagevertreter die Frage erörterte, ob er denn nun den schriftlich angekündigten Antrag demnächst stellen wolle oder nicht.

Ich mischte mich ein und fragte danach, was das für ein Antrag sei und wies darauf hin, dass ich als Verteidiger erwarte, über Anträge von Prozessbeteiligten informiert zu werden.

Die Antwort: Das geht Sie gar nichts an! Es ist ein PKH-Antrag.

Das stimmt zwar auch nicht, weil das im Strafverfahren etwas anders ist als im Zivilverfahren, aber einem Verteidiger, der nach von Prozessbeteiligten zur Akte gereichten Antragsankündigungen fragt, zu antworten: Das geht sie gar nichts an! ist eine Wortwahl, die nun ein anderer Richter auf die Frage überprüfen muss, ob ein vernünftiger Angeklagter jetzt gewisse Sorgen haben muss.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Das geht Sie gar nichts an!

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Mein Tipp: Sie wird verstimmt sein über Ihren Antrag.

  2. Halte ich auch für vorstellbar.

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