Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Erlass bundesweiter Stadionverbote für gewaltbereite Fußballfans erleichtert. Nach dem Urteil vom Freitag genügt für eine Sperre, dass objektive Tatsachen auch künftige Störungen befürchten lassen. Es ist nicht erforderlich, dass der Fußballfan strafrechtlich verurteilt wurde.
Der zuständige BGH-Senat begründete seine Entscheidung mit dem Hausrecht der Fußballvereine. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.
Quelle: Der Westen
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