Zwei Termine bei demselben Gericht, der erste um 11.00, der nächste um 13.00 Uhr – und, keine Verurteilung! Besser geht es nicht.
Zugegeben, der erste Mandant war nicht erschienen, weil dem Gericht nicht bekannt war, dass er sich in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet. Und der zweite Mandant war nicht erschienen, weil er den Termin wohl vergessen hat und jetzt mit einem „Sitzungshaftbefehl“ zu kämpfen hat.
Aber: Zwei Termine, keine Verurteilung!

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Die Statistik stimmt! :-))
Meine heutige Bilanz ist leider deutlich schlechter. Beim AG haben meine Mandanten heute 3 Monate und 2 Monate gefangen, leider beide ohne Bewährung. Da wird wohl an einem anderen Tag nochmal nachgebessert werden müssen.
Vor allem zwei mal Verhandlungsgebühr für vielleicht je 5 Minuten, oder?
Bezahlt das im ersten Fall eigentlich die Staatskasse?