Um den Weg für eine Einstellung nach § 153 oder 153a StPO zu ebnen, schreibe ich Opfer einer Körperverletzung an und teile mit, dass mein Mandant Schmerzensgeld zahlen wird. Deshalb bitte ich auch um Mitteilung einer Bankverbindung.
Eines der Opfer teilt nicht seine Bankverbindung mit, beauftragt einen Rechtsanwalt, der denselben Nachnamen wie das Opfer trägt. Dieser Kollege schreibt Nichtssagendes und erklärt nichts auf meine Frage, ob er geldempfangsberechtigt ist.
Wer kein Geld haben will, soll es bleiben lassen. Ein ernsthaftes Bemühen um einen Täter-Opfer-Ausgleich können wir jetzt nachweisen, was das Gezicke soll, versteht kein Mensch.

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Möglicherweise gibt es Opfer, die nicht damit einverstanden sind, wenn sich jemand einfach „freikaufen“ möchte? Aber das scheint egal zu sein: hauptsache man hat Blutgeld angeboten.
Opfer können nur über Geld entschädigt werden, wenn sie das ablehnen, ist es schwer nachzuvollziehen.