Akademischer Freiberufler gönnt sich mal einen und ist in einer Gaststätte nicht mehr ganz bei sich. Kann passieren.
Blöd, wenn ihm dann unbemerkt ein Dieb sein Handy und ein kleines Obstmesser klaut, das, ganz blöd, mit einer Hand geöffnet werden kann. Darf man nämlich nicht mit sich führen.
Oberblöd, wenn der Dieb dann erwischt wird, über das Handy der akademische Freiberufler ausfindig gemacht wird, um dann bei der Polizei nicht nur sein Handy sondern auch sein Messer zu identifizieren.
Und: Schwupps, schon ist das OWi-Verfahren nach dem Waffengesetz da. Ganz blöd gelaufen.

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Ganz, ganz blöd: Nicht zu wissen, wenn ein Messer verboten ist.