Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Die Kronzeugenregelung für redefreudige Straftäter wird wohl wieder eingeschränkt werden. Der Bundestag soll dazu am 14.03.2013 eine Gesetzesänderung beschlossen haben. Danach soll ein Täter künftig wohl nur noch dann auf eine mildere Strafe spekulieren können, wenn sich seine Angaben auf eine Tat beziehen, die mit dem eigenen Vergehen oder Verbrechen im Zusammenhang steht.
Das wird so manchen potentiellen Denunzianten stark enttäuschen.
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