Dauerbrenner
Der abwegige Bescheid erging 2008, die erfolgreiche Zahlungsklage krönte das Sozialgericht 2011 mit einem stattgebenden Urteil, die beleidigte Behörde ging in Berufung.
Das Landessozialgericht teilte gleich mit, vor 2012 sei mit einer Entscheidung nicht zu rechnen. Eine höfliche Nachfrage wurde jetzt dahingehend beantwortet, dass man noch „ein wenig Geduld“ haben möge bis (vielleicht?) 2014, man sei gerade dabei , 2010 abzuarbeiten.
Ironie? Verzweiflung? Den Mandanten grämt es sehr, er hofft, die Berufungsentscheidung noch in diesem Jahrzehnt erleben zu dürfen.
Halt durch Johann!

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