Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Ich liebe Feiertage und Wochenenden, um im Büro richtig etwas zu schaffen. Keine dummen Fragen, keine Telefonate, keine Überraschungsvorbeikommer mit dem Spruch: „Ach, schön dass Sie da sind. Ich habe zwar keinen Termin, aber ganz kurz: … bla, bla, bla …
Dass das aber jetzt auch bei Amtsgerichten so gehandhabt wird, ist mir neu. Hut ab vor dem Amtsgericht Detmold! Oder wussten die vielleicht gar nicht, dass der 01. Mai ein Feiertag war?
Ich habe Juristen nie verstanden, die ihre Feierabende, Wochenenden und Feiertage auch noch mit diesem Müll verbringen. Ich will werktags zwischen 18.00 Uhr abends und 8.00 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen nichts mit Juristerei zu tun haben. Schon gar nicht gehe ich nach Feierabend zu irgendwelchen Juristenstammtischen oder – Höchststrafe – Strafverteidigertreffen.
Man muß als Anwalt nicht am Wochenende arbeiten, wenn man sich wochentags auf das Wesentliche konzentriert. Der Streit um 25,37 Euro Auslagenerstattung oder die Frage, ob man Kostenfestsetzungsanträge auch per Fax stellen darf, gehört nicht dazu. Von Dagobert Duck habe ich in meiner Kindheit gelernt: „Zeit ist Geld“. Wenn ein Kostenbeamter meint, die Gebühren und Auslagen seien zu hoch festgesetzt, ist das zwar immer ärgerlich, manchmal begründet, oftmals falsch, aber nie ein Grund, seine kostbare Zeit mit einer seitenlangen Antwort zu verschwenden. Wir schreiben dann nur zurück: „Bitte festsetzen, wie Sie es für richtig halten“: In der Zeit, in der ich mich über Absetzungen oder andere Förmeleien aufrege, kann ich drei andere Akten bearbeiten.
Im Referendariat hat einmal ein Richter zu uns gesagt: „Entweder Sie werden Rechtsanwalt oder Sie verbringen Ihre Zeit lieber mit Frau und Kindern.“ Ich mache beides.
Tippfehler?
Ich habe Juristen nie verstanden, die ihre Feierabende, Wochenenden und Feiertage auch noch mit diesem Müll verbringen. Ich will werktags zwischen 18.00 Uhr abends und 8.00 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen nichts mit Juristerei zu tun haben. Schon gar nicht gehe ich nach Feierabend zu irgendwelchen Juristenstammtischen oder – Höchststrafe – Strafverteidigertreffen.
Man muß als Anwalt nicht am Wochenende arbeiten, wenn man sich wochentags auf das Wesentliche konzentriert. Der Streit um 25,37 Euro Auslagenerstattung oder die Frage, ob man Kostenfestsetzungsanträge auch per Fax stellen darf, gehört nicht dazu. Von Dagobert Duck habe ich in meiner Kindheit gelernt: „Zeit ist Geld“. Wenn ein Kostenbeamter meint, die Gebühren und Auslagen seien zu hoch festgesetzt, ist das zwar immer ärgerlich, manchmal begründet, oftmals falsch, aber nie ein Grund, seine kostbare Zeit mit einer seitenlangen Antwort zu verschwenden. Wir schreiben dann nur zurück: „Bitte festsetzen, wie Sie es für richtig halten“: In der Zeit, in der ich mich über Absetzungen oder andere Förmeleien aufrege, kann ich drei andere Akten bearbeiten.
Im Referendariat hat einmal ein Richter zu uns gesagt: „Entweder Sie werden Rechtsanwalt oder Sie verbringen Ihre Zeit lieber mit Frau und Kindern.“ Ich mache beides.