Geht nicht
Ein wenig verträumt soll ich mit 72 km/h in so ein komisches rotes Licht gefahren sein, das vorgibt, angeblich Geschwindigkeiten messen zu können.
Stimmt natürlich nicht und ich werde der Polizei schon nachweisen, was sie bei der Aufstellung der defekten Gerätschaften alles falsch gemacht haben, denn ich bin, das weiß ich genau, höchstens 49 km/h gefahren, schneller fahre ich nie in der Stadt, wegen des Sicherheitsabschlages und weil ich es mir nicht zutraue.
Sei es wie es sei. Die bekellte Polizeibeamtin war ganz nett und füllte dann so ein Papier aus, das ich unterschreiben sollte; ich müsse aber erst noch ein Kreuz machen, entweder
1. ich gebe den Verstoß zu oder
2. ich gebe den Verstoß nicht zu oder
3. ich äußere mich schriftlich
Ich teilte ihr mit, dass ich keine dieser drei Alternativen wählen wollte sondern einfach nur mein Schweigerecht in Anspruch nehmen wolle. Sie meinte, das ginge nicht, es gäbe ja nur die drei Alternativen. Mein Versuch, sie davon zu überzeugen, dass Schweigen eine vierte Alternative sei, scheiterte daran, dass sie darauf bestand, dass auf den Vordruck ein Kreuz gehöre.
Wir einigten uns dann mangels Zeit für strafprozessuale Vorlesungen auf das Kreuz bei: „Ich äußere mich schriftlich“.
Ich konnte mir dann die abschließende Frage nicht verkneifen, ob sie denn eine Vermutung habe, wie meine schriftliche Äußerung aussehen könne. Sie wollte nicht spekulieren, deshalb habe ich ihr die Frage beantwortet:
„Ich werde Ihnen schreiben, dass ich schweige.“
Zumindest glaubte ich, bei ihr ein Grinsen im Rückspiegel zu erkennen, als ich davonfuhr.

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Sie sollten das dem Bundestag mitteilen, die müssen die STPO ändern. Schließlich haben Polizisten ja immer Recht 😉
Der Zwerg guckt etwas neidisch auf die geile Schleuder…
Nun, ich will nicht verhehlen, es gibt Schlimmeres, als mit der Schleuder zu fahren.
Also mich erinnert Herr Siebers in dieser Karre immer hieran:
Und warum nicht einfach handschriftlich in der dritten Alternative das „schriftlich“ durch „gar nicht“ ersetzen? So hab ich’s mal gemacht. Und dann kann man auch was ankreuzen, was die Polizistenseele beruhigt…
Wieso eigentlich unterschreiben? Soll die Frau doch ankreuzen, was sie will. Ich würde das nie unterschreiben.
Zwingt die angekreuzte Alternative “Ich äußere mich schriftlich” Sie denn, sich tatsächlich zu äußern, oder können Sie einfach schweigen, ohne sich zu äußern?