Was ist das?
Es kann vermutet werden, dass verschiedene Berufsgruppen diese Frage unterschiedlich beantworten. Ein Versuch der Klärung wird stattfinden im Landgericht Braunschweig bei der Veranstaltung mit dem überraschenden Titel:
Konfliktverteidigung
Donnerstag 20. November 2014 um 14.00 Uhr
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig wird gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Braunschweiger Anwaltsverein und mit Unterstützung des Landgerichts Braunschweig allen Akteuren der Strafjustiz im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung ein Forum bieten, miteinander ins Gespräch zu kommen und darin zu bleiben.
Zu Beginn der Veranstaltung stehen drei Impulsreferate von Seiten der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Im Anschluss wird dieses spannende Thema neben anderen Punkten in Arbeitskreisen aufgearbeitet. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5 Stunden).
Eingeladen sind Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte nicht nur aus dem OLG-Bezirk Braunschweig oder Niedersachsen.

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Ja, das war dann Rechtsstaat. So steht’s im Gesetz und so sieht es das BVerfG.
kj,
auch wenn Sie es eigentlich längst wissen müssten: manchmal kann man halt erst nach Erhebung der Beweise sagen, ob es zur Verurteilung kommt und wenn ja in welchem Bereich sich das Strafmaß bewegt. In solchen Fällen kann man einem Angeklagten eben nicht wissen lassen, was ihn erwartet. Tut man dies doch, muss der Verteidiger nur bis § 24 StPO blättern…. Und er diesbezügliche Antrag wäre dann so begründet, dass er für die o.g. Veranstaltung nicht zu gebrauchen ist.
@T.H. Schade, Einladung haben Sie trotzdem hiermit.
Vielen Dank, aber das ist dann doch ein bisschen weit. Gegenvorschlag: Treffen auf ein Bier, sollten Sie mal beim LG Stuttgart verteidigen.
Daran werde ich gern denken und versuchen, es umzusetzen!