Angst vor der Blamage?
Die Vorsitzende der Berufungskammer hat den Beiordnungsantrag abgewatscht. Richtig Mühe hat sie sich mit der Begründung gegeben:
„Die Voraussetzungen einer Beiordnung liegen nicht vor.“
Mein Antrag im Rahmen der Beschwerdebegründung, die Sache durch das OLG zurückzuverweisen, weil sie erkennbar keine Lust hatte, sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen, hat sie einen eleganten „Salto rückwärts mortale“ machen lassen.
„Auf die Beschwerde wird RA S. beigeordnet.“
Warum nicht gleich so?

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