Weil es nicht sein kann
Der Mandant wird volltrunken mit einem blutigen Messer in der Hand schlafend neben seinem erstochenen Kumpel aufgefunden.
Blöd gelaufen? Aus seiner Sicht nicht, denn IHM ist eins klar:
Seit 40 Jahren saufe ich, fast jeden Tag war ich voll, aber ich hab noch nie jemanden abgestochen!
Alles klar? Ich denke, was wird eine gute Strategie sein, den Haftbefehl mir nichts Dir nichts wegzublasen!

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Aber das ist doch der Klassiker! Er hat ihn so vorgefunden, ihm das Messer aus der Brust herausziehen wollen und ist dann ohnmächtig geworden (Vgl. Bender/Nack, Tatsachenfeststellung vor Gericht, Band I, München 1995, S. X)
Haftbefehl sofort aufheben! Typischer Fehlschluß!
Vielleicht könnte man die ohnehin schon überzeugende Einlassung mit einem „Darauf gebe ich Ihnen mein Ehrenwort“ zur endgültigen Perfektion bringen. 😀