Wenn Richter nötigen
Ein ziemlich weit südlich gelegenes Amtsgericht. Nicht auszuschließen, dass der Richter Lederhosen unter der Robe trägt.
Es geht um den Vorwurf einer Beleidigung. Der Verteidiger legt Einspruch gegen einen Strafbefehl ein und schlägt eine Vorgehensweise nach § 153 StPO vor. Das juckt nicht in der Lederhose, es wird verhandelt. Aus Kostengründen ohne Verteidiger.
Der Mandant berichtet über den Ablauf: Der Richter soll dem Angeklagten gegen Ende der Verhandlung gesagt haben:
„Sie haben 2 Möglichkeiten : Einspruch zurücknehmen oder all in.“
Der Angeklagte sagt „all in“ und wird zu 15 Tagessätzen (um es zur Annahmeberufung zu machen) statt der ursprünglichen 30 im Strafbefehl unter Verdreifachung der Tagessatzhöhe verurteilt.
Man fühlt richtig die langsame Streckung des Zeigefingers des Richters.
Blöd, dass das Oberlandesgericht auf die Sprungrevision hin durchentschieden und den Angeklagten freigesprochen hat.
Und die Moral von der Geschicht: Zu früh strecke Deinen Finger nicht!

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„All aufgehoben“ statt „all in“…..
Jetzt juckt es mich natürlich zu wissen welches Gericht das war, da ich sehr, sehr südlich im Lederhosenbereich wohne 😉
Amtsgericht Las Vegas.
hätte auch im saargebiet sein können.