Rotes Licht für Selbstüberschätzung
Die angebliche Beleidigung eines Richters, das war dermaßen skandalös, dass man diesen Vorwurf so hoch aufhängen musste, dass es zur Anklage und Verhandlung vor dem Schöffengericht kam. Ein Wunder, dass nicht gleich beim Landgericht angeklagt wurde.
Dieser doch etwas überzogenen Selbsteinschätzung der Justiz in einer Kleinstadt im Vorharz hat das Oberlandesgericht Naumburg nun mit erfreulich deutlichen Worten eine ohrfeigende Abfuhr erteilt – und das ist auch gut so!
Das Schöffengericht ist auch dann für das Bagatelldelikt einer Beleidigung unzuständig, wenn sich diese gegen einen Richter richtet. Der Beleidigung eines Richters kommt keine höhere Bedeutung zu als derjenigen eines beliebigen anderen Mitbürgers.
Und dann noch das Sahnehäubchen:
Für das weitere Verfahren bemerkt der Senat: Das neu entscheidende Gericht wird zu prüfen haben, ob das Verhalten des Angeklagten gemäß § 193 StGB gerechtfertigt war.
OLG Naumburg vom 17.06.2014 – 2 Rv 88/14 StV 2015, 214, dort mitgeteilt von RA Jan-Robert Funck, Braunschweig

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„eines“ oder?
ja, danke
Ähnlich auch in dem Vorfall…
m.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-3-rbs-5-15-bussgeld-verjaehrung-zustellung-verhindert-rechtsmissbrauch/
kleiner Hinweis: http://blog.burhoff.de/2014/07/die-bagatellbeleidigung-oder-ist-die-ehre-eines-richters-wert/