Tatsächlich mal angeklagt
Der NDR berichtet über die Anklage gegen einen Oberstaatsanwalt, der nun wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung angeklagt worden sein soll.
Selten genug, dass die Krähen sich mal selbst hacken, beim zuständigen Landgericht werden schon verzweifelt Richter gesucht, die sich selbst nicht als befangen ablehnen.
„Natürlich“ ist Hintergrund nicht die Verfolgung Unschuldiger sondern die Nichtverfolgung Schuldiger. Überrascht mich das?
Erinnert mich stark an den schuldunfähigen Haftrichter, bietet sich hier vielleicht auch an.
Danke an den Kollegen Uwe Becker

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