Man glaubt es kaum
Der Mandant sitzt in Haft. Soll es ja geben.
Er wundert sich, dass ihm plötzlich eine Telefonerlaubnis (die nur für Gespräche mit seinen Eltern gilt) entzogen wird und seine Zelle in der JVA durchsucht wird – völlig unerklärlich, sagt er. Er habe doch nichts falsch gemacht!
Jetzt kann ich ihm es erklären, nachdem mir das Gericht die Kopie eines beschlagnahmten Briefes seiner Freundin an ihn zugesandt hat, der in etwa so beginnt:
Mein Schatzilein, obwohl wir ja fast jeden Tag telefonieren, wollte ich Dir auch auf diesem Wege nochmal mitteilen, wie sehr ich Dich …
Ich wundere mich jetzt doch eher nicht, dass man in seiner Zelle ein Handy vermutet …

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Gut zu wissen, dass die Kontrollen doch einigermaßen funktionieren
Nun ja, die Dummheit ist hier wohl eher bei seiner Freundin und nicht bei ihm…
Und nur weil er vielleicht über das Handy eines Mitgefangenen telefonieren kann, ist das kein Grund die Telefonerlaubnis für die Eltern zu entziehen. Hier findet nämlich eine Doppelbestrafung statt. nämlich die Eltern werden mitbestraft. Ohnehin eine Frechheit das er nur eine Telefonerlaubnis für seine Eltern hatte. Resozialisierung funktioniert nur indem soziale Kontakte GEFÖRDERT werden.