Dürres
Eine Anklage vom 16.12.2014 in einer Jugendsache, Tatzeit Mitte April 2014, Beweislage für die Staatsanwaltschaft mehr als dünn.
Frage heute an den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, wie solch eine Verzögerung in einer Jugendsache erklärbar sein kann, wenn die Ermittlungen schon im August abgeschlossen waren und die Verurteilungswahrscheinlichkeit eher gering ist.
Ohne es für diesen Fall zu unterstellen, dass es so war: Man haut da schon mal etwas raus, weil bei allen Sachen, die länger als sechs Monate „liegen“, muss „nach oben“ berichtet werden.
Weihnachtsmann, ick hör Dir trapsen.

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