You are completely crazy
Und schon wieder das Thema: Beleidigte Polizeibeamte oder auch Thesen zur Leberwursttheorie.
Waren es zunächst die mundartlich eingefärbten Stuttgarter, die sich mit der vermeintlichen Beleidigung von Polizeibeamten auseinandersetzen mussten, sind es nun auch die ähnlich eingefärbten Münchener, die der hochschwappenden Welle von angeblichen Beleidigungen einen Riegel vorgeschoben haben.
Wer im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle, die zudem übermäßig lange dauert, zu Unrecht der Lüge bezichtigt wird, hat das Recht, die Maßnahmen auch mit drastischen Worten zu kritisieren (hier: „You are completely crazy!“)
Quelle: OLG München vom 06.11.2014 – 5 OLG 13 Ss 535/14, StV 2015, 570 f.)

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