kaputter Deal
Man muss kein Freund eines Deals im Strafprozess sein, aber es gibt Situationen, in denen das „Angebot“ so gut ist, dass man dem Mandanten nur wärmstens empfehlen kann, selbiges anzunehmen.
Und dann gibt es Kollegen, die den letzten Schuss nicht gehört haben. So neulich ein Kollege aus einer norddeutschen Großstadt, der einen Mitangeklagten verteidigte.
Ich bat Kammer und die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft um eine Gespräch über die Aussichten einer Verständigung, weil sich das in diesem Fall aufdrängte. Sofort intervenierte der Kollege und meinte, er bräuchte das nicht, sein Mandant wolle zunächst ein Geständnis ablegen, danach könne man über eine Verständigung sicher noch sprechen.
Verstanden hat er nichts der Kollege, als dann Zeugen noch an Gedächtnisschwund litten, hat zumindest sein Mandant kapiert, dass die Vorgehensweise des Kollegen kontraproduktiv war – er selbst eher nicht!

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