Arbeit vermeiden
Augen verschließen und Arbeit vermeiden, eine Kombination, die nicht selten vorkommt in der gern genommenen Kombination: Augen verschließen, um Arbeit zu vermeiden.
Die Kammer eines Landgerichts sitzt seit Ewigkeiten eine Sache aus, die vom BGH zurückgekommen ist.
Nun wird endlich mal nach weit mehr als einem Jahr terminiert, der Kammer liegt eine Information vor, dass einer der beiden Angeklagten in einem ausländischen Staat – ziemlich weit weg – in Untersuchungshaft sitzt, ohne dass(bisher) mitgeteilt wurde, in welchem Gefängnis genau.
Flugs wird behauptet, dieser Angeklagte könne nicht geladen werden, weil sein Aufenthaltsort unbekannt sei, das verfahren gegen ihn wird abgetrennt.
So einfach geht das; ist auch weniger Arbeit, als mal nachzufragen, wo sitzt er genau und eine Auslieferung zu beantragen. Könnte ja kompliziert werden.
Nun gut, steigert die erneuten Revisionschancen für die verbliebenen Mitangeklagten.

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