Vollmachtvorlage
Mal wieder das alte Thema. Ja, es bringt etwas, keine schriftliche Vollmacht in Strafsachen oder Ordnungswidrigkeitensachen zur Akte zu reichen.
Es gibt weiterhin Bußgeldbehörden, die den Bußgeldbescheid an den Verteidiger zustellen, obwohl dieser keine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht wurde.
Schneller, einfacher und besser kann man den Eintritt der Verjährung in diesen Fällen nicht erreichen.
Und ja, ich bleibe dabei: das Einreichen einer schriftlichen Vollmacht ist ein schwerwiegender anwaltlicher Kunstfehler, der große Nachteile aber keine Vorteile bringen kann.
Quelle des Glücks: VollMachtsBlog

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