Hinterhaltsschleim
Natürlich gibt es Konstellationen, in denen bei mehreren Angeklagten Anträge von Verteidigern eines bestimmten Angeklagten nicht von allen anderen Verteidigern geteilt werden und deshalb sich andere nicht anschließen.
Wenn dann aber ein „Kollege“ extra zu dem antragstellenden Verteidiger kommt und sich schleimend lobend zu dem Antrag äußert aber gleichzeitig dafür rechtfertigt, dass er sich nur deshalb nicht angeschlossen hat, weil der Inhalt des Antrages auf seinen Mandanten nicht zutraf, hinter vorgehaltener Hand dann aber sich bei anderen darüber beklagt, dass durch den Antrag angeblich die Stimmung mit der Strafkammer verdorben wird, dann muss man mit solch einem Vogel eigentlich nicht mehr reden.

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