… gegenüber unverdächtigen Verdächtigen
Der 6. Verhandlungstag im Frankfurter Betonverfahren bescherte den Beteilgten ein Mysterium, einen Polizeibeamten, der seinen eigenen Kollegen nicht glaubt.
Die hatten ihm mitteilen lassen, dass bezüglich der Insassen eines zu kontrollierenden Fahrzeugs der Verdacht bestand, dass diese Betäubungsmittel erworben hatten.
Und weil er das seinen Kolegen wohl nicht glaubte, teilte er bei der Kontrolle der Fahrzeuginsassen denen auch natürlich nicht mit, dass ein solcher Verdacht bestand, denn er hatte ihn, den Verdacht, ja nicht, weil er seinen Kollegen nicht glaubte.
Dass er dann in dem Fahrzeug gleich zufällig vor dem Beifahrersitz einen Beutel mit Rauschgift offen liegend gesehen hat, von dem seinen mitkontrollierende Kollegin meinte, dass der Beutel unter dem Beifahrersitz versteckt war, war dann natürlich Zufall.
Als Zeuge hat er dann auch dienstbeflissen gleich mit auswendig gelerntem Gesetzestext berichtet, dass es sich NATÜRLICH – und einem Polizeibeamten widerspricht man nicht! – um eine verdachtsunabhängige Schleierfahndung gehandelt hat. BASTA!
Mir macht mein Job auch deshalb sooo viel Spaß, weil man immer so schöne Schauergeschichten aufgetischt bekommt …

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