Zum Kotzen
Der Kollege, der einen Mitangeklagten vertritt, ist diesem vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Im Gerichtstermin erscheint sein Mandant nicht.
Ohne gefragt zu werden, beginnt der Kollege, aus dem Nähkästchen zu plaudern. Der Angeklagte sei trotz seiner „Vorladung“ auch in seinem Büro nicht erschienen, man habe lediglich mal 10 Minuten miteinander telefoniert.
Und in den letzten Tagen habe ihm die Ehefrau des Mandanten telefonisch mitgeteilt, dass der Angeklagte bei Gericht nicht erscheinen werde, weil er sich zurzeit auch in seiner Heimat (Ausland) aufhalte.
Das Gericht hat sodann aufgrund dieser Information fein und säuberlich einen Haftbefehl erlassen.
Der Kollege glaubt wohl, dass, wenn das Gericht in beiordnet, seine Verschwiegenheitsverpflichtung entfällt und er alles erzählen sollte, was dem Mandaten schaden kann, damit er auch seine nächste Beiordnung nachgeschmissen bekommt.
Zum Kotzen, solche „Kollegen“.

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Und: Es ist keine Bösartigkeit, es ist Dummheit!
Frage vom Laien: Strafbarkeit des Kollegen?!
Und die Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite? Vermerk über dieses Verhalten (§ 203)? Ich rate mal: Nicht.
Vor den Dummen müßt Ihr Euch in Acht nehmen…
Hat der Mandant eigentlich noch nachträglich eine Chance herauszufinden, über Gerichtsprotokolle etc, was ihm den Haftbefehl eingebracht hat? Das müsste doch ein guter Ansatzpunkt sein die Entpflichtung mangels vertrauen zu beantragen.