Keine Ahnung oder hinterhältig?

Staatsanwalt auf Vollmachtsjagd

Die hätte er wohl gern, der Herr Staatsanwalt, eine schriftliche Vollmacht in der Akte. Entweder weil er hinterhältig ist, wenn er sich auskennt, oder, was ich für ihn hoffe, nur, wie viele Staatsanwälte diese Problematik betreffend, weil er keine Ahnung hat.

„In der oben genannten Sache bitte ich darum, Ihre anwaltliche Vertretungsvollmacht zur Akte zu reichen. Hier interessiert, ob Sie auch zur Entgegennahme von Zustellungen bevollmächtigt sind. Außerdem bitte ich um Mitteilung der aktuellen Anschrift Ihres Mandanten.“

Meine Antwort, dass ich nicht Vertreter sondern Verteidiger bin, ansonsten auf Meyer-Goßner StPO beliebige Auflage, Vor § 137 Rdn. 9 verweise und der Aufenthaltsort meines Mandanten unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht fällt, wird ihn wenig befriedigen.

Wollte der Schlingel doch wohl elegant über mich einen Strafbefehl loswerden, klappt aber nicht!

Sollte er sich vielleicht hin und wieder im VollMachtsBlog umsehen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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6 Antworten zu Keine Ahnung oder hinterhältig?

  1. Avatar von Stefan Rogalla Stefan Rogalla sagt:

    Hallo Herr Kollege, kenn ich auch, das „Problem“. Ab und an mal ins Gesetz schauen, hat noch keinem StA. geschadet. Hiervon unterschieden werden muss wohl die Vertretungsvollmacht des Mandanten, bspw. wenn ohne den Mandanten verhandelt wird. Lass ich mir dann immer ausstellen.
    RA Stefan Rogalla

  2. Avatar von RA SG RA SG sagt:

    Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwälte durchaus über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen. Natürlich sollen so wirksame Zustellungen an die Verteidiger ermöglicht werden.
    Eigentlich lassen diese immer gleichen Schreiben der StA, und das ist das wirklich Erschreckende, aber einen anderen Schluß zu: es klappt viel zu oft und die erbetenen Vollmachten werden von Kollegen übersandt.

  3. Avatar von RA Anders RA Anders sagt:

    Oder bei Bedarf selbst ausfüllen, klappt hervorragend!
    https://ungereimtheiten.wordpress.com/2016/12/17/vollmacht-fuer-den-mandanten-selbst-unterschreiben/

  4. Avatar von raloessel raloessel sagt:

    @ Kollege Rogalla:

    Diese Vertretungsvollmacht können Sie übrigens noch im Termin selbst im Namen des Mandanten unterzeichnen und zur Akte geben.

  5. Avatar von Horst J. Gonzales Horst J. Gonzales sagt:

    Der StA hat richtig gehandelt: Wenn Sie ermächtigt sein sollen, Zustellungen entgegenzunehmen, verlangt § 145a Abs. 1 Alt. 1 StPO, dass sich Ihre Vollmacht bei den Akten befindet. Dies wollte er abklopfen. Schließe mich RA Rogalla an: „Ab und an mal ins Gesetz schauen…“.

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      Ach der Horst. Ich liebe Kommentare von Leuten, die nichts verstehen, keine Ahnung haben und dann auch noch einen auf schlau machen und nicht merken, dass sie am Thema vorbei reden.

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