Mache ich mich jetzt strafbar?

Darf der H-G 1686 das?

Ein spannendes Gespräch mit einem Polizeibeamten vor dem Landgericht der Hauptstadt eines norddeutschen Flächenstaates.

Ich sehe auf einem Parkplatz, für den Parkgebühren zu zahlen sind, ein kleineres, unauffälliges Mittelklassefahrzeug, dessen Frontablage mir so gut gefällt, dass ich gern ein Foto machen möchte.

Plötzlich spricht mich von hinten ein uniformierter Mensch an und fragt mich, ob ich ein Problem hätte, was ich guten Gewissens verneine.

Trotz meiner artikulierten Problemlosigkeit meint der Ansprechende, er müsse mich darüber belehren, dass ich mich strafbar machen werde, wenn ich das Foto veröffentlichen würde.

Das interessiert mich, deshalb frage ich ihn, wo denn das stehe, ob er mir die Norm nennen könne.

Seine Antwort, dass er DAS zwar nicht wisse, dass das aber nun einmal so sei, befriedigt mich zutiefst.

Aber ich habe nun Spaß an diesem Quiz und erlaube mir die Gegenfrage, wo denn sein Parkticket sei.

Er antwortet, er dürfe dort parken, auch ohne Parkticket, er sei zwar nicht im Einsatz, aber das gelte immer, wenn es – ohne Einsatz – um dienstliche Belange ginge.

Ich frage ihn erneut, wo DAS denn nun wieder stehe und verankert sei.

Zu meiner größten Überraschung kommt erneut die Antwort: Das weiß ich nicht, aber das ist so.

Hm, kann man mir mehr zu den beiden Fragen sagen als der freundliche Uniformierte.

Mache ich mich jetzt strafbar mit der Veröffentlichung des Fotos?

Darf ein Beamter mit seinem Dienstwagen, wenn er nicht im Einsatz ist, kostenfrei auf gebührenpflichtigen Parkplätzen parken, weil er in der Nähe dienstliche Belange zu erledigen hat.

Ich bin sehr neugierig auf die Antworten.

Ach so, hier das Foto:

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Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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21 Antworten zu Mache ich mich jetzt strafbar?

  1. Avatar von Miraculix Miraculix sagt:

    Pruuust.

    Cops halt. Keine Ahnung aber immer Recht behalten.

  2. Avatar von Pyrolim Pyrolim sagt:

    Ich weiß jetzt nicht, wo das steht oder nicht steht. Was mir aber auffällt: Zwar ist das Nummernschild hier nicht zu sehen, aber auf der grünen Plakette ist es sichtbar. Da hätte ich doch den Wischfinger angesetzt.

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      Warum? Ein Dienstwagen der Polizei vor einem Landgericht, warum sollte da das Kennzeichen verpixelt werden?

      • Avatar von Flo Flo sagt:

        Da es sich um kein Behördenkennzeichen handelt wäre ich da auch vorsichtig. Wer weiß wer den Wagen alles so nutzt und nicht jede Dienstelle möchte das sie über das Kennzeichen als Polizei erkannt werden kann.

      • Avatar von Pyrolim Pyrolim sagt:

        Zum einen pixele ich Kennzeichen immer, auch wenn es offenbar nicht Pflicht ist. http://pyrolim.de/pyropro/geklickt/2015/autokennzeichen-verpixeln-ja-oder-nein/ Zudem handelt es sich hier nicht um einen Streifenwagen, sondern ein Zivilfahrzeug, das vielleicht auch mal für Observationen oder verdeckte Einsätze benutzt wird. Die Polizei will sicher nicht, dass die Kennzeichen ihrer Zivilfahrzeuge im Netz zuzuordnen sind. Zumal die immer mal von Auto zu Auto gewechselt werden. Ich habe gerade Polizeischüler fotografiert, die alle darauf bestanden, dass ihre Gesichter verpixelt werden, da sie heute noch nicht wissen, ob sie mal beim SEK landen oder verdeckt arbeiten werden.

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      @Flo Tolle Idee, dass man nicht erkannt werden möchte, aber die rot-weiße Bratpfanne ins Fenster legt!

      • Avatar von Flo Flo sagt:

        In de akuten Situation mag das ja gewollt gewesen sein. Nur was wenn der Wagen nächste Woche jemanden verdeckt observieren soll?

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      Also, wenn die das so geheim haben wollen und aus Faulheit die Kelle ins Fenster legen: selbst schuld! Und dass Gesichter etwas anderes als Kennzeichen, können wir da einig werden?

      • Avatar von Non Nomen Non Nomen sagt:

        Das ist eher Faulheit mit Berechnung: die rechnen damit, nicht von den AiAs aufgeschrieben zu werden, wenn sie ihr Zunftzeichen zeigen.

  3. Avatar von ded ded sagt:

    Also mein Gefühl (steht nirgends) sagt mir, dass der Uniformierte statt eines Parkscheins die Kelle ins Auto legte, in der „Hoffnung“, kein Parkticket zu brauchen.
    Daher sagt mir mein „Gefühl“: Nein, das darf er natürlich nicht! ☝🏻

  4. Avatar von maaax maaax sagt:

    Das Veröffentlichen des Fotos fällt unter den § 113 StGB. Ganz eindeutig.

    Und wegen des Parkens ohne Parkschein… gelten dort vielleicht Berliner Verhältnisse? http://www.morgenpost.de/berlin/article207764491/Berliner-Polizei-darf-ohne-Parkschein-parken.html

    • Avatar von Non Nomen Non Nomen sagt:

      Aber dann nur so:

      (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
      1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden,…

      Wie sonst, wenn nicht so, ist ein Smartphone, in der Hand von rawsiebers zu werten???
      Der Mann macht ja auch aus beschriebenen Aktendeckeln verteidigungsmäßige Atombomben!

  5. Avatar von le D le D sagt:

    Zweimal nein.

    Der Gute unterliegt VRIbP! Volkstümliche RechtsIrrtum bei Polizisten…

  6. Avatar von Non Nomen Non Nomen sagt:

    …spricht mich von hinten ein uniformierter Mensch an…

    Sollte es in diesem Falle nicht treffender heißen ein uninformierter uniformierter Mensch???

  7. Avatar von Michael Mendelsohn Michael Mendelsohn sagt:

    Wenn die Stadt den Parkplatz betreibt, kann sie natürlich darauf verzichten, von den Beamten Parkgebühren zu verlangen. Schließlich würde die öffentliche Hand sich da nur selbst bezahlen.

  8. Avatar von Bullizei Bullizei sagt:

    Oh man … DAMIT bist in Kürze deine Anwaltszulassung los 😉
    Aber ohne Scherz .. in den 60´ger/70´ger Jahre reichte schon eine GdP-Plakette an der Frontscheibe und schon hattest Narrenfreiheit was sogar Parken im totalen Halteverbot einschloss. Eine kleine Nebenstrasse, 100 Meter „eingeschränktes“ und 20 Meter „absolutes“. Ich stehe auf den 100 Meter, ein privater PKW mit Plakette in der „absoluten“. Ratespiel? Wer hatte ein Ticket um 20 Mark unterm Scheibenwischer?

  9. Avatar von BNT BNT sagt:

    Ein Kollege war mal in einer Ordnungswidrigkeitsangelegenheit als Zeuge beim Amtsgericht. Ebenfalls als Zeugen waren 2 Polizisten geladen.
    Dem Richter fiel auf das auf dem Gehweg vor dem Gericht ein Streifenwagen parkte. Nachdem er die Polizeibeamten gefragt hatte ob es ihr Fahrzeug sei (war es) und darauf hingewiesen hat, dass die Inanspruchname von Sonderrechten nur gestattet ist, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben DRINGEND geboten ist (siehe § 35 StVO), hat er eine Ordnungswidrigkeitsanzeige fertigen lassen.^^

  10. Avatar von @Cameo @Cameo sagt:

    Da hätte der Fahrer des PKW H-G 1686 wohl besser keine „Stop Polizei“ KElle auf das Armaturenbrett legen sollen, wenn nicht bekannt werden soll, dass der PKW mit dem amtlichen Nummernschild H-G 1686 ab und zu von der Polizei benutzt werden könnte (falsch die Kelle echt sein sollte).

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      Genau, wobei die Uniform des Fahrers des PKW mit dem geheimen Observierungskennzeichen H-G 1686 durchaus einen echten Eindruck machte, andererseits die Rechtskenntnisse des Fahrers des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen H-G 1686, der möglicherweise einen Einsatz vortäuschen wollte, um sich seiner Pflicht zu entziehen, Parkgebühren zu zahlen, so einzuordnen sind, dass er möglicherweise doch nur eine Karnevalsverkleidung als Pseudopolizist mit Pseudokelle und Pseudogeheimkennzeichen H-G 1686 getragen hat.

      • Avatar von RA Ullrich RA Ullrich sagt:

        Also gerade in diesem speziellen Rechtsbereich würde es mich eher wundern, wenn ein Polizist die wirkliche Rechtslage kennen und das auch noch vor dem ihn gerade indirekt tadelnden (bzw. Material für seinen BLOG sammelnden) Zivilisten zugeben würde. Wenn Polizisten merken, dass sie oder ihre Fahrzeuge fotografiert werden, dann behaupten die immer, dass dies rechtswidrig sei. Also keine Sorge, das war eindeutig ein echter uninformierter Uniformierter.

  11. Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

    Oh Mann, da bin ich ja beruhigt. Ich hatte schon richtig Angst. Und wenn ich den uninformierten uniformierten Meister der Wacht nochmal treffen sollte, kann ich ihn ja beruhigen, dass ich mir keine Sorgen mehr machen muss. Das wird ihn befreien und freuen, denke ich.

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