Doch oder doch nicht?
Bezirksrevisoren sind hin und wieder etwas putzige Menschlein, die noch putzigere Formulierungen finden, um Verteidigern das sauer verdiente Geld aus der Tasche zu ziehen bzw. gar nicht erst zu geben.
So jetzt einer eines Landgerichtes:
Die Landeskasse erhebt gegen die gemäß Bl. 194/195 d. A. beantragte Festsetzung
der notwendigen Auslagen in Höhe von 1.506,73 € keine Einwendungen, wenn nur
1.393,58 € (Gebühren und Auslagen) festgesetzt werden.
Ich könnt brüllen, wenn es nicht so traurig wäre. Justizformulierungen in der Kurve.

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Oh, der „justitzbus“ ist vorbeigekommen … (so alt bin ich schon, daß ich mich daran noch erinnere. Schlimm, ganz schlimm)