Staatsanwalt unterboten
Handeltreiben mit diversem BtM in nicht geringer Menge mit Waffen, Mindeststrafe 5 Jahre, das war die Ausgangslage im Landgericht Halle.
Da der Angeklagte geständig war und eine Therapie anstrebt, nicht erheblich vorbelastet war, die Waffen „nur“ Teleskopschlagstöcke waren und die diversen BtM-Sorten jeweils nur knapp über der nicht geringen Menge lagen, plädierte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wegen eines minder schweren Falles aus 3 Jahre und sechs Monate.
Das wurde von dem ausgesprochen fair verhandelnden Gericht noch unterboten, da in vergleichbaren Fällen in jüngster Zeit auch weniger ausgeurteilt wurde. 3 Jahre waren es dann mit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).
Das Urteil wurde GANZ SCHNELL rechtskräftig.
Gut gelaufen.

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