Bis 150,00 € außerhalb der Messezeiten
Kostenbeamte/Bezirksrevisoren beim Landgericht Frankfurt haben nicht selten noch mehr den Igel in der Tasche als in anderen Gerichtsbezirken.
Ich musste wegen Übernachtungskosten einen monatelangen Kampf führen, der nun aber erfolgreich ein Ende gefunden hat.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 01.09.2017 ( 2 Ws 16/17 ) nunmehr festgestellt, dass dem auswärtigen Pflichtverteidiger außerhalb der Messezeiten Übernachtungskosten bis zu 150,00 € pro Nacht zuzubilligen sind.
Ich vermute, dass das brutto gemeint ist, den Unterschied zwischen brutto und netto macht man dort nicht nach dem alten Motto: brutto? netto? Scheißegal, auf die Hand will ich es haben.

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Ich teile die Vermutung nicht. Rechne gerade in einem Schwurgerichtsverfahren statt der von der Bahn geforderten 105,- € nur 104,99 € ab, weil die in ihren Tickets R U N D E N, also einen geringeren Betrag an USt. abführen, als sich rechnerisch aus dem Bruttobetrag ergibt. Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung ist das, hier zu meinem ganz konkreten Schaden.