Spannende OWi-Verfahren
Jetzt geht es los, die Bußgeldverfahren gegen Geschlechtsverkehrer ohne Kondom.
Seit vier Monaten gilt das Prostituiertenschutzgesetz – in Braunschweig hat es nun erstmals eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die neuen Vorschriften gegeben. Eine 22-jährige Frau habe einen Freier angezeigt, weil dieser beim vereinbarten Verkehr das Kondom ohne ihr Wissen entfernt haben soll, teilte die Polizei am Dienstag mit. Nach dem neuen Gesetz handelt es dabei um eine Ordnungswidrigkeit, der 21-jährige Mann muss mit einem Bußgeld rechnen.
Quelle: Abdenblatt
Das sind dann spannende Momente im Gerichtssaal, Aussage gegen Aussage. Ich bin gespannt, ob ich statt: „Herr Rechtsanwalt, warum sollte ein Polizeibeamter lügen?“ von denselben Richtern nun hören werde:
Herr Rechtsanwalt, warum sollte eine Prostituierte lügen?
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